Anfechtung
Bitte beachten Sie die Enspruchsfrist!
Entgegen offizieller Verlautbarungen ist dieser B-Plan noch anfechtbar.
Jedem Bürger! ist es möglich bis zum 29.08.2015 gegen den Abwägungsbescheid Nr. 5 Widerspruch einzulegen. Der Einspruch ist beim Amt Siek ein zu reichen.
Sollte diesem stattgegeben werden sind die bis dahin geschlossenen Verträge rechtsunwirksam.
Die gebetsmühlenartige Wiederholungen der Aussage, der Plan sei nicht mehr anfechtbar, entspricht nicht den juristischen Tatsachen!