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BUND Presseinformation

vom 12.12.2019

Keine beste verfügbare Technik und kein Rückbau?

Bericht vom Anhörungstermin im Genehmigungsverfahren für die
Müllverbrennungsanlage und Klärschlammverbrennungsanlage in Stapelfeld

Formal gestaltete sich der für drei Tage angesetzte Anhörungstermin in Großhansdorf als wenig bürgerfreundlich. Nur Einzelne hatten zwei Tage zuvor eine Tagesordnung zugeschickt bekommen, diese unterschied sich jedoch von der anfangs vorliegenden, die dann aber auch noch ständig geändert wurde. Da nicht erkennbar war, an welchem Tag welcher TOP an der Reihe war. konnten von Bürgerinitiativen bezahlte Experten für konkrete Themen nicht teilnehmen.

Internetzugang hatten nur der Antragsteller EEW und die Behördenvertreter. Viele Klagen über dieses Vorgehen wurden als "unbeachtliche Verfahrensfehler" abgetan, sie häuften sich jedoch so sehr, dass die angebliche Unbeachtlichkeit zu Verwunderung führte. In der Sache war allen Einwender wichtig, dass die bestmöglichen Vorkehrungen getroffen werden, damit so wenig Schadstoffe wie möglich in die Umwelt gelangen. EEW dagegen machte deutlich, dass für sie die derzeit gültigen gesetzlichen Grenzwerte maßgebend seien. Die Vertreterin vom NABU Schleswig-Holstein, Angelika Schmidt und der Vertreter der Initiative "Das bessere Müllkonzept", Klaus Koch, wiesen daraufhin, dass die EU gerade zur "besten verfügbaren Technik" neue sogenannte "BVT-Schlussfolgerungen" veröffentlicht hätte, die als Durchführungsbeschlüsse sofort anzuwenden seien. Der Anwalt des Antragstellers bestritt dies, er meinte, dass sie erst in deutsches Recht umgesetzt werden müssten. Nach Prüfung widersprachen aber am darauffolgenden Tag die Behördenvertreter dem Anwalt.

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Quelle: BUND - Kreis Stormarn

 

   
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