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 13.12.2019

pdf button gemeinsame Presse-Erklärung

BIG! Stapelfeld e.V. und Das bessere Müllkonzept S-H e.V.


Antragsteller EEW berücksichtigt für die Neuplanungen in
Stapelfeld nicht den aktuellen Stand der Technik (BVT)


Der vom Landesumweltamt (LLUR) einberufene Anhörungstermin für über 600 eingereichte
Einwende zum strittigen Neubau der Abfallverbrennungsanlagen in Stapelfeld (S-H) mit einer
geplanten Gesamtkapazität von ca. 500.000 Tonnen pro Jahr vom 10. bis 12. Dezember in
Großhansdorf war alles andere als bürgerfreundlich. Anwesende äußerten immer wieder ihre
Bedenken gegen die Verfahrensleitung des LLUR, die eher im Sinne des chinesischen Antragstellers
EEW agierte, statt Bürgerinteressen für den Umweltschutz wahrzunehmen. Viele
berufstätige Einwender hatten sich extra für die Anhörung frei genommen,

 

um die ihnenwichtigen Themen zum Schutz der Umwelt anzuhören. Doch die Tagesordnung wurde im
Laufe der Anhörung von der Behörde mehrfach geändert. So wurden mehrere Themenbereiche
zugunsten der Gutachter der EEW und des LLUR vorgezogen, so dass von Vereinen
bezahlte Experten für ihre Themen nicht teilnehmen konnten, nicht angehört wurden. Während
der Anhörung zeigten sich zahlreiche erhebliche Mängel der EEW-Anlagenplanung, die
als „unbeachtliche Verfahrensmängel“ von der Genehmigungsbehörde abgetan wurden.
Auf der Anhörung wurden auch weitere Planungen von Klärschlammverbrennungsanlagen in
der Metropolregion Hamburg angesprochen. In der Region sind 8 weitere Anlagen, plus
Ausbau der Hamburger VERA-Anlage für ca. 100.000 t/TS Klärschlamm geplant. Es zeigte
sich, dass bei Bau der EEW-Anlage in Stapelfeld ca. 40.000 t Überkapazitäten errichtet werden
– die nur durch Mülltourismus aus anderen Herkunftsgebieten ausgelastet werden kann.
Von den Umweltvereinen BIG! Stapelfeld, DAS BESSERE MÜLLKONZEPT S-H, der BUND
Kreisgruppe Stormarn und dem NABU Stormarn wurde als wesentlicher Mangel festgestellt,
das vom Antragsteller EEW der sofort anzuwendende und rechtsgültige Durchführungsbeschluss
(EU-Amtsblatt Az: C(2019) 7987) zur bestverfügbaren Technik (BVT) für beide geplanten
Abfallverbrennungsanlagen nicht berücksichtigt wurde. Der Anwalt der EEW bestritt
die sofortige Anwendbarkeit des EU-Beschlusses für den geplanten MVA und KVA-Neubau.
Daraufhin stellten die Vereine den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, mit dem Ziel, das
der Antragssteller EEW den BVT-Beschluss in den Antragsunterlagen nachbessert, die dann
erneut öffentlich auszulegen sind. Obwohl das LLUR einräumte, dass der Antrag vom Verein
DBMK S-H rechtens sei, dass der BVT-Durchführungsbeschluss auch für diese beiden Genehmigungsverfahren
anzuwenden ist, wurde der Antrag auf Aussetzung des Anhörungstermins
dennoch vom Landesumweltamt abgelehnt. Die Teilnehmer des Erörterungstermins
sahen sich daher gezwungen, bei jedem aufgerufenen Tagesordnungspunkt wiederholt darauf
hinzuweisen, dass der BVT-Durchführungsbeschlusses von der EEW nicht berücksichtigt
wurde, somit die beiden Antragsunterlagen unvollständig und diese nachzubessern sind.
Weiteres Aufsehen erlangte die Aussage, dass der Antragsteller EEW keine Verpflichtung
zum Rückbau der alten MVA sieht. Daher ist davon auszugehen, dass sowohl die Altanlage,
sowie der Schornstein mit 110m Höhe auch in Zukunft das Landschaftsbild neben dem FFHGebiet
beeinträchtigen wird. Für den Probebetrieb der MVA-Neuanlage sind 21 Wochen Parallelbetrieb
vorgesehen - jedoch ohne Angabe eines Zeitfensters, wann diese Frist endet.

Der vom LLUR beigeladene Toxikologe Dr. Kruse, Uni Kiel referierte bürgernah zu den
Schadstoffen der geplanten Abfallverbrennungsanlagen. Er hält den geplanten Schadstoffausstoß
von Stickstoffdioxiden, Arsen, Stäuben und Nanopartikel für besonders bedenklich.
Bei der EEW-Neuanlagenplanung werde z.B. die Konzentration von Arsen voll ausgeschöpft.
Auch die besonders gefährlichen Benzo(a)pyrene stimmten ihn bedenklich, denn diese Stoffe
gelten als krebserregend. Dr. Kruse hält die zu hohe Belastung von Schwermetallen wie
Thallium und Cadmium, sowie die Dioxine/Furane und dioxinähnlichen PCB für gefährlich.
Die lungengängigen Feinstäube, hier i. B. die nicht per Messungen erfassten gefährlichen
PM 2,5 Feinstäube blieben bei der Planung der beiden Verbrennungsanlagen außer Acht. Er
führte aus, dass diese PM-2,5 Partikel weitere Schadstoffe binden, die lungengängig sind,
sowie dass diese Giftstoffe in die Lunge und in die Blutbahn transportiert werden. Laut der
neuen TA Luft soll der Feinstaub PM 2,5 zukünftig gemessen werden. Der Antragsteller
EEW sah hier keinen Handlungsbedarf dies bei den geplanten 2 Anlagen zu berücksichtigen.
Am 3. Anhörungstag war absehbar, dass nicht alle Tagesordnungspunkte behandelt werden.
Das LLUR selbst kündigte gegen Ende des Tages an, dass der Erörterungstermin am
13.12.2019 fortgesetzt wird. Von den Anwesenden wurde dies abgelehnt. Es wurde beantragt
den Termin erst nach den Feiertagen fortzusetzen. Doch anstatt ihrer eignen Ankündigung
nachzukommen, wurde vom LLUR das Ende der Anhörung am 12.12.2019 wesentlich
überschritten. Daraufhin verließen die Einwender unter Prostest die Anhörung. Alle restlichen
Tagesordnungspunkte, vom LLUR zuvor für den nächsten Tag angekündigt, wurden daraufhin
ohne die Einwender erörtert und im Schnellgang durchgezogen. Die von der Behörde für
den 13.12.2019 angekündigte Fortsetzung des Erörterungstermins fand nicht statt. Einwender,
die diese LLUR-Ankündigung ernst genommen hatten, standen vor verschlossener Tür.
Die Vereine kündigen wegen dieser und zahlreicher weiterer Verfahrensmängel zum Anhörungstermin
eine Dienstbeschwerde beim Umweltministerium an. Hierbei soll u.a. angeführt
werden, dass vom Landesumweltamt im Juni 2019 der Tagungsort mit einer falschen Adresse
amtlich bekannt gegeben wurde. Die Akteneinsicht der Antragsunterlagen wurde vom
LLUR mit falschen Öffnungszeiten bekannt gemacht. Die korrigierte amtliche Bekanntmachung
wurde im Internet, in der Presse und in den Amtsblättern ohne eine Frist zur Abgabe
der Einwende veröffentlicht. Ohne vorherige Presseinfos wurde vom LLUR der Tagungsort
für die Anhörung in die Mehrzweckhalle in das über 30 km entfernte Elmenhorst verlegt.
Erst nach Protesten wurde als Anhörungsort von der Behörde wieder das ursprünglich genannte
Großhansdorf gewählt. Doch diese kurzfristige Verlegung des Tagungsortes führte zu
Verwirrungen, über die die Einwender in der Presse nur unzureichend informiert wurden.
Diese und weitere Mängel des Erörterungstermins werden ein rechtliches Nachspiel haben.

   
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