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11.01.2021

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BIG! Stapelfeld e.V. und Das bessere Müllkonzept S-H e.V.

Pressemitteilung

Neuauslegung der Antragsunterlagen zu den beiden Abfallverbrennungsanlagen in Stapelfeld ab 7.1.2021 bis 8.2.2021

 

Die öffentliche amtliche Bekanntmachung über die Neuauslegung und öffentliche Beteiligung erfolgte nunmehr am 28.12.2020 unter dem Link https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/bekanntmachungen.html.

Die geänderten Antragsunterlagen der beiden Vorhaben weisen zusätzliche erhebliche oder andere Auswirkungen auf die in § 1a der 9.BImSchV genannten Schutzgüter aus (siehe Schreiben der amtlichen Bekanntmachung des LLUR vom 9.12.2020).

Danach sollte die amtliche Bekanntmachung in den Zeitungen im Verbreitungsgebiet der Vorhaben laut LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Raume des Landes Schleswig-Holstein) am 30.12.2020 erfolgen.

 

 

Wir müssen feststellen:

  • Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 30.12.2020 nur im MARKT ( Ausgabe Ahrensburg, Bargteheide, Trittau) und im Stormarner Tageblatt. Im Hamburger Abendblatt wurde am 8.1.2021 unter „Neue MVA – Bürger können sich wehren“ zum Vorhaben Stellung genommen.
  • Nicht alle betroffenen Anwohner verfügen über einen Internetanschluss bzw. sind nicht in der Lage, die geänderten Antragsunterlagen unter dem Link UVP-verbund.de/freitextsuche (Bundesland Schleswig-Holstein>Kategorie Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen) aufzurufen und diese aus dem Internet herunterzuladen.
  • Die kompletten Antragsunterlagen sind auch bei den Ämtern Amt Siek, Stadt Ahrensburg, Gemeinde Barsbüttel, Bezirksamt Wandsbek und beim LLUR in Flintbek Aufgrund der Corona-Lockdowns ist dies nur nach telefonischer Voranmeldung möglich. (Siek 04107 88930, Ahrensburg 04102 77 0, Barsbüttel 040 67072 400, Wandsbek 040 42881 3920) und setzt zusätzliche Räumlichkeiten voraus.
  • Die verschärften Maßnahmen des Lockdowns werden sicherlich über Ende Januar 2021h. über die gesamte Auslegungszeit verlängert werden.

Laut den Vorgaben für den Corona-Lockdown sollen alle Kontakte auf das Notwendigste beschränkt werden. Die Ämter sind grundsätzlich geschlossen und viele Mitarbeiter der Behörden sind im Homeoffice. Mehrere andere Bundesländer haben laufende BImSchG-Verfahren auf Mitte des Jahres 2021 verlegt. Daher ist es uns unbegreiflich, dass die nachgebesserten Unterlagen der chinesischen MVA Betreiberfirma in die Zeit des verschärften Lockdowns fällt und damit eine öffentliche Beteiligung erheblich erschwert wird.

V.i.S.d.P.:                                                                                             Stapelfeld 11.1.2021

Im Namen der Vereine:

Gerhard Schack                                                      Klaus Koch

BIG! Stapelfeld e.V.                                                  DAS BESSERE MÜLLKONZEPT S-H e.V.

 

   
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