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14.04.2021

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BIG! Stapelfeld e.V. und Das bessere Müllkonzept S-H e.V.

Pressemitteilung

zur vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Stormarn und der EEW und zum erneuten Genehmigungsantrag der MVA und der KVA-Anlage

 

Wie in 2019 hat der Kreis Stormarn erneut mit Schreiben vom 10.2.2021 auf die Einhaltung der Vereinbarung aus Anfang 2018 hingewiesen. Diese sieht vor:

  • Die EEW ist vertraglich verpflichtet, die deutlich niedrigeren IST- Emissionswerte der alten MVA aus 2015 beim Neubau der MVA + KVA-Anlage einzuhalten sind.

Die jetzt vorliegenden Anträge der EEW berücksichtigen diese Bedingungen nicht, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebenen höheren Emissionsgrenzwerte. Dies bedeutet für die betroffene Bevölkerung eine erhöhte Schadstoffbelastung von 15 %. Diese zusätzlichen Schadstoffmengen entsprechen der geplanten neuen KVA-Anlage.

 

 

 

Der Kreis Stormarn hat die Zustimmung zur Kapazitätserweiterung der MVA und der Klärschlammverbrennungsanlage an die vertragliche Vereinbarung geknüpft. Diese besseren IST – Werte aus 2015 liegen weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten. Sollte der Vertrag von der EEW nicht eingehalten werden, sieht der Kreis Stormarn im äußersten Fall gerichtliche Schritte zur Einhaltung des Vertrages vor.

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung Stapelfeld am 12.4.2021 wurde auf den Vertrag mit der EEW hingewiesen. Maßnahmen zur Einhaltung dieses für die Gemeinde und für die Region um Stapelfeld zum Wohle der Allgemeinheit wichtigen Vertrages wurden jedoch von der Gemeinde abgelehnt.

Von der Umweltbewegung wurde weiterhin die Vergabe zur Prüfung der Antragsunterlagen an die Firma ERM gerügt. Die ERM hatte bereits in ihrem 1. Gutachten 2019 wesentliche Mängel u.a. zum BVT (zum bestverfügbaren Stand der Technik) nicht erkannt, die bekanntlich zur Neuauslegung des Genehmigungsantrags der EEW geführt haben.

Die von uns beauftragte Prüfung der Antragsunterlagen hat über unseren Gutachter ergeben:

  • Die Vorschriften der Störfallverordnung werden nicht beachtet / nicht eingehalten.
  • Das Brandschutzkonzept wurde nicht für beide geplanten Anlagen ausgelegt, ist in vielerlei Hinsicht mangelhaft und kann die Anforderungen an den Stand der Sicherheitstechnik nicht erfüllen.
  • Die Umsetzung der BVT – Schlussfolgerungen wurden nicht vollständig berücksichtigt wie z.B.:
  1. fehlende dauerhafte Prüfung der Dioxinemissionen
  2. fehlendes Abfallversorgungssystem und Abfallinventarsystem
  3. fehlende Prüfung gefährlicher Stoffe vor dem Mischen auf Verträglichkeit
  4. fehlende periodische Probeentnahme und Analyse der wichtigsten Stoffe
  5. fehlende kontinuierliche Prüfung und Einhaltung von Quecksilbereinträgen
  • Die Bandbreite der beantragten Emissionsgrenzwerte liegt stets im oberen BVT-Emissionsbereich und bleibt damit in mehrfacher Hinsicht deutlich hinter der Technik der bestehenden Anlage zurück, die deutlich niedrige Emissionskonzentrationen erreicht.

Von der Umweltbewegung Stormarn werden Nachverhandlungen des Kreis-Vertrages mit der EEW gefordert, die eine Einhaltung der wesentlich niedrigeren Schadstoffbegrenzungen garantieren und des Weiteren an den Stand der Technik gekoppelt werden.

  

V.i.S.d.P.:                                                                                             Stapelfeld 14.4.2021

Im Namen der Vereine:

Gerhard Schack                                                                             Klaus Koch

BIG! Stapelfeld e.V.                                                  DAS BESSERE MÜLLKONZEPT S-H e.V.

 

   
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