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 30.06.2020

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BIG! Stapelfeld e.V. und Das bessere Müllkonzept S-H e.V.

 

Pressemittelung

Antragsteller EEW will BVT-Stand der Technik für die Neuplanungen in Stapelfeld nicht einhalten.

Affront: EEW spricht dem Landesumweltamt im Genehmigungsverfahren zu den geplanten Abfallverbrennungsanlagen in Stapelfeld die Zuständigkeit zur Umsetzung der aktuellen BVT Schlussfolgerungen ab

Auf dem Erörterungstermin (EÖT) vom 10.-12.12.2019 stellten die beiden Bürgerinitiativen den Antrag, die im EU-Amtsblatt  am 12.11.2019 veröffentlichten BVT-Emissionswerte zu den in Stapelfeld neugeplanten Müllheizkraftwerk (MHKW) und der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) im laufenden Genehmigungsverfahren umzusetzen. Diese Forderung der Umweltbewegung wurde vom Landesumweltamt (LLUR) als auch vom chinesischen Betreiber Energy from Waste (EEW) zunächst in Abrede gestellt. Der EEW-Rechtsbei-stand Dr. Lutz Krahnefeld gab auf dem EÖT öffentlich bekannt, sollten die BVT-Emissions-werte vom LLUR zu den Genehmigungsverfahren vom LLUR eingefordert werden, so würde EEW auf den Bau der Abfallverbrennungsanlage in Stapelfeld verzichten.

 

Noch im Dez. 2019 legte EEW ein Rechtsgutachten vor, das zur Aussage kam, die BVT-Werte mit den Best-verfügbaren Stand der Technik in Stapelfeld nicht anzuwenden. Der Fachanwalt der Bürgerinitiative kam am 14.2.2020 zur gegenteiligen Auffassung. Die Umsetzung der BVT gem. der EU-Richtlinie 2010/75EU ist bei Neuplanung von Abfallverbrennungsanlagen vollständig und sofort zu berücksichtigen, was inzwischen auch beim LLUR unstrittig ist. Im März 2020 legte das LLUR der EEW eine Liste von BVT Maßnahmen vor, die für die 2 Neuanlagen zu berücksichtigen sind. In Ihrer Antwort vom 26.3.2020 ging die EEW jedoch nur auf die oberen, nicht aber die mittleren Emissionswerte ein, blieb bei über der Hälfte aller Grenzwerte deutlich unterhalb den möglichen Emissionswerte.

EEW lehnt BVT-Zuständigkeit vom Landesumweltamt ab

Die BVT Schlussfolgerungen dienen dazu, vorhandene, fortschrittliche Techniken bei Neu-planungen zu etablieren und Emissionen abzusenken. Daher ist das Festhalten der EEW an höheren Grenzwerten nicht nachvollziehbar. Doch EEW vertritt die Position: “Das LLUR ist nach unserer Auffassung nicht berechtigt, für den Zeitraum bis zum Erlass der neuen 17. BImSchV Anforderungen zu stellen, bei denen jetzt schon absehbar ist, dass sie (Anmerk: nach Auffassung der EEW) in der novellierten 17. BImSchV keinen Niederschlag finden werden.“ (s.a. Schriftsatz Erwartungen des LLUR 5.3.2020 an EEW zur Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen (2019/2010/KOM) in der EEW-Antwort vom 26.3.2020).

Umweltbewegung legt Gutachten zu BVT- Bestverfügbaren Stand der Technik vor

Von der Umweltbewegung wurde daraufhin das Ingenieurbüro für Umwelttechnik (IfU) beauftragt zu prüfen, ob die BVT-Anforderungen von EEW für die beiden Abfallverbrennungsanlagen vollständig übernommen wurden. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass dies nicht gegeben ist, das deutlich niedrigere Emissionen für beide Neuanlagen erreichbar sind. Die von der EEW vorgeschlagenen oberen Grenzwerte sind nicht akzeptabel, da mit der beantragten Anlagentechnik, - die in mehrfacher Hinsicht hinter dem aktuellen Stand der Technik zurückbleibt, - deutlich niedrigere Anlagenemissionen erreichbar sind.

Zur geforderten Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen wurden vom Gutachter weitere wesentliche Mängel wie folgt festgestellt:

  • Auf eine (quasi) kontinuierliche Messung der Ultragifte Dioxine und Furane (PCDD/F) sowie für Schwermetalle will EEW verzichten.
  • Wie häufig und wie oft PCDD/F Emissionen im An- und Abfahrbetrieb gemessen werden, bleibt unbeantwortet.
  • Die Messung der Ausgangsströme nach Verbrennung gefährlicher Abfälle bleibt unberücksichtigt.
  • Ein Abfall-Nachverfolgungssystem fehlt vollständig.
  • Die vorgesehenen Inputkontrollen sind unzureichend. Wie häufig Proben entnommen werden und auf welche Stoffe diese analysiert werden sollen - bleibt unklar.
  • Die Umsetzung von Umweltmanagementsystemen wie z.B. für die Abfallströme, die Minimierung von Rückständen incl. Recycling, das An- und Abfahren der Anlagen und die Lärm-/ Geruchsbelästigung fehlen.
  • Ein präventiver Instandhaltungsplan für kritische Ausrüstungen fehlt.
  • Die beantragte Rauchgasreinigung für die Abfallverbrennung dürfte mit Ausnahme der NOx – Emissionen und der Emissionen durch Staub deutlich hinter der Leistungsfähigkeit der aktuellen Anlage zurückbleiben. Trotzdem lassen sich mit der beantragten Anlagentechnik wesentliche niedrigere Emissionen erreichen als von der EEW für Staub, Schwefeldioxyd, HCI und CO zugestanden werden. Die mittleren BVT-Emissionswerte lassen sich damit leicht erreichen.
  • Unklar ist auch wie die beantragten Quecksilberemissionen eingehalten werden sollen. Die im BVT beschriebene Technik soll nicht wie bei vielen Anlagen in der BRD bereits installiert, wie z.B. - in der MVA Hamburg Borsigstraße - eingesetzt werden.

Die Umweltbewegung im Kreis Stormarn hält es für rechtswidrig, Emissionsgrenzen am oberen BVT-Rand zu beantragen, obwohl bessere Schadstoffwerte, zumindest aber mittlere BVT-Werte von beiden neugeplanten Anlagen eingehalten werden könnten. Die Einhaltung dieser geforderten BVT-Werte gebietet nach unserer Ansicht den fairen Umgang mit der Bevölkerung im Umfeld der Region Stapelfeld, die seit über 40 Jahren davon betroffen ist, das zu 90% Abfälle aus fremden Herkunftsgebieten in Stapelfeld verbrannt werden.

Die im Jahr 2019 der Bevölkerung vorgelegten Antragsunterlagen der EEW berücksichtigten nicht die schärferen Emissionswerte des BVT-Durchführungsbeschlusses. Deshalb fordern wir, das alle nachgebesserten Gutachten, wie z.B. die Emissions/ Immissionsprognose - die nachträglich dem LLUR zur BVT-Einbeziehung vorgelegt wurden - das diese nach 9. BImschV den Anwohnern vorzulegen sind.

 

Link zum Gutachten der Umweltbewegung zur Bewertung der BVT-Anforderungen von EEW:
https://bigstapelfeld.de/mva-stapelfeld/gutachten-stapelfeld/69-gutachten-bigstapelfeld

Link zur Rechtlichen Stellungnahme der EEW GmbH:
https://bigstapelfeld.de/mva-stapelfeld/gutachten-stapelfeld/70-gutachten-eew

 

 

 

V.i.S.d.P.:                                                                Stapelfeld 30.6.2020

Im Namen der Vereine:

Gerhard Schack                                                       Klaus Koch

BIG! Stapelfeld e.V.                                                  DAS BESSERE MÜLLKONZEPT S-H e.V.

   
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