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28.09.2022

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BIG! Stapelfeld e.V. und Das bessere Müllkonzept S-H e.V.

Pressemitteilung

Gelten die BVT-EU-Beschlüsse auch für die Klärschlammverbrennungsanlage in Stapelfeld ? 

 

Der Umweltausschuss der Stadt Ahrensburg erwägt Klage gegen die Genehmigung der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA)

Das Landesumweltamt (LLUR) in Kiel, zuständige Behörde für die Verfahren zum Neubau der Müllverbrennungsanlage und der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) hat am 16.06.2022 die Genehmigung für die KVA beschlossen. In dem Genehmigungsbescheid wird vom LLUR ausgeführt, dass: “…etwaige BVT-Schlussfolgerungen aus 2019 zu Emissionsmessanforderungen erst nach 4 Jahren direkt gelten, wenn der nationale Verordnungsgeber diese nicht vorher bereits in deutsches Recht umsetzt. Eine Umsetzung in nationales Recht ist bis jetzt noch nicht erfolgt“. (Stand 9/2022)

Mit dieser Rechtsauffassung, gleichlautend in den Genehmigungsbescheiden zur MVA und zur KVA angeführt, weicht das LLUR von den Aussagen des Umweltbundesamtes diametral ab, das zu den BVT-Schlussfolgerungen bereits 2019 folgende Aussagen traf:

14.10.2021

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BIG! Stapelfeld e.V. und Das bessere Müllkonzept S-H e.V.

Pressemitteilung

Keine öffentliche Bekanntmachung zum vorzeitigen Baubeginn der MVA und der Klärschlammverbrennung in Stapelfeld

 

Auf Anfrage teilte das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) am 6.10.2021 mit, dass am 11.8.21 und 20.8.2021 weitere Genehmigungen zum vorzeitigen Baubeginn der Müllverbrennungsanlage (MHKW) und der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) erteilt wurden. Eine öffent¬liche Bekanntmachung dieser Zulassungen erfolgte nicht.
Zu diesen neugeplanten Abfallverbrennungsanlagen haben die beiden Umweltvereine in den vergangenen 3 Jahren gemeinsam auf:

  • die unverantwortliche Form der „Entsorgung“ der kommunalen Abwässer
  • die erhöhten umweltbelastenden Schadstoffe von mindestens 15 %
  • durch die Reduzierung der Schornsteinhöhe von 110 m auf 63 m auf die 3,5 fache
    höhere Schadstoffbelastung
    im angrenzenden Naturschutzgebiet hingewiesen

Im Laufe der Recherchen wurde aufgedeckt, dass der Betreiber Energy from Waste GmbH - ein chinesischer Staatskonzern mit Sitz in Peking-:

  • jeweils 400.000 EUR an die Kreisverwaltung Stormarn und Lauenburg zahlte
  • 7,8 Mio. EUR Zuwendungen durch das Förderprogramm des Landes S-H erhält

Des Weiteren wurde nachgewiesen, dass die Klärschlammverbrennungsanlage für S-H zu 100 % überflüssig ist. So stehen mehr als ausreichende freie Kapazitäten über den Ausbau der VERA in Hamburg sowie über den KVA-Neubau in Kiel zur Verfügung.

Worum geht es genau?

 

14.04.2021

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BIG! Stapelfeld e.V. und Das bessere Müllkonzept S-H e.V.

Pressemitteilung

zur vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Stormarn und der EEW und zum erneuten Genehmigungsantrag der MVA und der KVA-Anlage

 

Wie in 2019 hat der Kreis Stormarn erneut mit Schreiben vom 10.2.2021 auf die Einhaltung der Vereinbarung aus Anfang 2018 hingewiesen. Diese sieht vor:

  • Die EEW ist vertraglich verpflichtet, die deutlich niedrigeren IST- Emissionswerte der alten MVA aus 2015 beim Neubau der MVA + KVA-Anlage einzuhalten sind.

Die jetzt vorliegenden Anträge der EEW berücksichtigen diese Bedingungen nicht, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebenen höheren Emissionsgrenzwerte. Dies bedeutet für die betroffene Bevölkerung eine erhöhte Schadstoffbelastung von 15 %. Diese zusätzlichen Schadstoffmengen entsprechen der geplanten neuen KVA-Anlage.

 

 

Bündnisbrief

der diversen Initiativen gegen die Zerstörung unserer Umwelt

BRANDBRIEF Großes Naturschutzgebiet zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bedroht


Höltigbaum und Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal am 02.03.2021

 

Es reicht! Hände weg von den FFH Gebieten Höltigbaum und Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal

Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits 1992 wurde in Rio ein Übereinkommen über die Biologische Vielfalt mit der Biodiversitätskonvention geschaffen.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die Europäische Union noch im gleichen Jahr eine FFH (Fauna Flora Habitat) - Richtlinie auf den Weg gebracht, die dem Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume dienen soll. Zahlreiche FFH-Gebiete wurden seitdem von den Mitgliedstaaten gemeldet. So auch die beiden FFH Gebiete 2327-301 und 2327-302 direkt vor den Toren Hamburgs.

 

   
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