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14.10.2021

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BIG! Stapelfeld e.V. und Das bessere Müllkonzept S-H e.V.

Pressemitteilung

Keine öffentliche Bekanntmachung zum vorzeitigen Baubeginn der MVA und der Klärschlammverbrennung in Stapelfeld

 

Auf Anfrage teilte das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) am 6.10.2021 mit, dass am 11.8.21 und 20.8.2021 weitere Genehmigungen zum vorzeitigen Baubeginn der Müllverbrennungsanlage (MHKW) und der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) erteilt wurden. Eine öffent¬liche Bekanntmachung dieser Zulassungen erfolgte nicht.
Zu diesen neugeplanten Abfallverbrennungsanlagen haben die beiden Umweltvereine in den vergangenen 3 Jahren gemeinsam auf:

  • die unverantwortliche Form der „Entsorgung“ der kommunalen Abwässer
  • die erhöhten umweltbelastenden Schadstoffe von mindestens 15 %
  • durch die Reduzierung der Schornsteinhöhe von 110 m auf 63 m auf die 3,5 fache
    höhere Schadstoffbelastung
    im angrenzenden Naturschutzgebiet hingewiesen

Im Laufe der Recherchen wurde aufgedeckt, dass der Betreiber Energy from Waste GmbH - ein chinesischer Staatskonzern mit Sitz in Peking-:

  • jeweils 400.000 EUR an die Kreisverwaltung Stormarn und Lauenburg zahlte
  • 7,8 Mio. EUR Zuwendungen durch das Förderprogramm des Landes S-H erhält

Des Weiteren wurde nachgewiesen, dass die Klärschlammverbrennungsanlage für S-H zu 100 % überflüssig ist. So stehen mehr als ausreichende freie Kapazitäten über den Ausbau der VERA in Hamburg sowie über den KVA-Neubau in Kiel zur Verfügung.

Worum geht es genau?

 

 

In Kläranlagen werden die nährstoffreichen Abwässer zunächst gereinigt. Im Klärschlamm verbleiben jedoch zahlreiche Schadstoffe wie Medikamente, Schwermetalle und auch der lebensnotwendige und weltweit knappe Phosphor. Bisher wurde dieser Klärschlamm in der Landwirtschaft als Dünger eingesetzt. Dies ist nach EU-Recht in Zukunft nur noch sehr eingeschränkt zulässig. Daher sollen die Klärschlämme zunächst getrocknet und verbrannt werden, um anschließend aus der Asche Phosphor zurückzugewinnen.

Diese Klärschlammbehandlung ist jedoch nicht umweltfreundlich:

  • Der Phosphor in der Asche kann von Pflanzen nicht aufgenommen werden. Die
    Rückgewinnung des Phosphats als Phosphorsäure ist mit sehr viel Energie- und
    Chemieeinsatz verbunden und z.Z. nicht wirtschaftlich. Laut Auskunft des Bundesministeriums
    befindet sich das Verfahren noch in der Pilotphase.
  • Die LKW -Anlieferung des Klärschlamms aus der Metropolregion Hamburg (Stormarn
    liefert seine Abwässer überwiegend direkt an die VERA in Hamburg) aus einem
    Umkreis von bis zu 250 bis 300 km mit einem Wassergehalt von 75 % führt
    zu zusätzlichen Umweltbelastungen und Mülltourismus.
  • Klärschlamm hat einen Wassergehalt von bis zu 75 %. Dieser Wassergehalt wird
    schlicht verbrannt statt zu recyceln. Das Wasser könnte u.a. zur Bewässerung in
    der Landwirtschaft, als Löschwasser u.a. umweltfreundlich eingesetzt werden.
  • Eine noch bessere Verwendung des Organik Gehalts im Klärschlamms ist die
    Umwandlung in Carbonisat als Boden Verbesserer und mit pflanzenverfügbarem
    Phosphat. Die Pyrolysebehandlung des Klärschlamms vernichtet die organischen
    Schadstoffe und setzt wesentlich weniger CO2 und andere umweltschädliche
    Gase frei.

 

Wer das Klima schützen will, der darf Klärschlämme zukünftignicht mehr verbrennen. Diese Verbrennung ist nicht alternativlos.
Der Einsatz von intelligenten technischen Verfahren ist möglich wie das in Schweden erprobte Pyrolyseverfahren zeigt.

Die beiden Vereine haben einige Teilerfolge mit dem Einwand zur fehlenden Anwendung der Best Verfügbaren Technik (BVT) auf dem Erörterungstermin 2019 erreichen können.
Daraufhin mussten die Antragsunterlagen von EEW komplett überarbeitet und wurden Anfang 2021 öffentlich neu ausgelegt. Zu diesen Unterlagen haben wir erneut wesentliche
Mängel vorgetragen und mit Gutachten untermauert wie:

  • die unzureichende Umsetzung der 32 EU-Vorgaben zum Einsatz der besten verfügbaren Technik (BVT)
  • das Brandschutzkonzept, das gutachterlich als mangelhaft bewertet wurde
  • das ungewisse Einhalten der bisherigen Emissionswerte lt. Kreisvertrag

 

Wir werden uns auf die Einhaltung der EU-Vorgaben der BVT Schlussfolgerungen und die Umsetzung des Vertrages zwischen der Kreisverwaltung Stormarn und der EEW zur Einhaltung
der Emissionswerte konzentrieren.

Rückfragen beim LLUR haben ergeben, dass für die vorzeitige Baugenehmigung keine Genehmigung zum Einleiten des anfallenden Stau-Schichten - und Niederschlagswassers
beantragt wurde. Das Bodengutachten des Ingenieurbüros Steinfeld & Partner vom 21.1.2019 hat aber darauf hingewiesen, dass der für den Bau der Anlagen geplante
Untergrund ausdrücklich nicht für eine Versickerung geeignet ist und die Einleitung des Wassers genehmigungs- und kostenpflichtig ist. Wir haben daher die Untere Wasserbehörde
des Kreises Stormarn um weitere Aufklärung gebeten.

Der Bau der beiden Verbrennungsanlagen steht auch im Widerspruch zur vertraglichen Einhaltung der Umwelt Richtlinie 2008/50 EG zur Luftqualität. Die Bundesrepublik
Deutschland wurde am 3.6.2021 vom Europäischen Gericht wegen systematischer Grenzwertüberschreitung für Stickstoffdioxid (NO2) u.a. für den Ballungsraum Hamburg
verklagt zu dem auch Stormarn gehört. Diese Grenzwerte wurden zum Schutz der menschlichen Gesundheit erlassen. Die Umweltrichtlinie sieht für die betroffenen Gebiete
entsprechende Luftqualitätspläne und Programme zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen vor.

Internet-Quelle: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=AE8828AE1AC7CCC72AC6B2E3D7F67DE5?text=&docid=242041&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=11764576

 

V.i.S.d.P.:                                                                                      Stapelfeld 14.10.2021

Im Namen der Vereine:

Gerhard Schack                                                                             Klaus Koch

BIG! Stapelfeld e.V.                                                                        DAS BESSERE MÜLLKONZEPT S-H e.V.

 

   
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